Veröffentlicht am 03.10.26
Was Handwerksbetriebe bei der Zeiterfassung wirklich beachten müssen: Rechtslage nach dem BAG-Beschluss, Aufzeichnungspflichten nach MiLoG, Zollprüfungen auf der Baustelle und wie du die Umsetzung im Betriebsalltag hinbekommst.
Der Monteur hakt seine Aufgaben direkt auf der Baustelle ab, hängt Fotos dran und schließt den Einsatz mit Unterschrift ab — auch ohne Netz im Keller. So weißt du am Abend, was wo gelaufen ist, statt am Monatsende zu rekonstruieren.
Monteure und Teams per Drag-and-drop einteilen, jeder sieht seinen Tagesplan in der App. Der geplante Tag ist die Grundlage, an der du die gemeldeten Stunden abgleichst, statt ins Blaue zu raten.
Montagetermine anlegen, Teams einteilen, Tagesplan in der App — besonders bei mehreren Baustellen pro Tag ist damit klar, wer wann wo eingeteilt war.
Alle Aufträge an einem Ort mit Status, Fotos, Notizen und Kundenhistorie. Damit landet die Doku zum Einsatz dort, wo sie hingehört — und geht nicht im Fahrzeug verloren.
Aufmaß, Fotos und Notizen zum Auftrag erfassen, Übergabe mit Unterschrift abschließen, auch offline. Die Unterschrift vom Kunden ist dein Nachweis, dass die Leistung so erbracht wurde.
Aus dem erledigten Auftrag wird per Klick die Rechnung — sauber und nachvollziehbar. Die Doku von der Baustelle muss nicht noch einmal abgetippt werden.
Stundenpreis, Skonto und Bauleistungen je Kunde hinterlegen, auch für Subunternehmer-Konstellationen. Dann wird aus den erfassten Einsätzen eine Abrechnung, die zum Kunden passt.
Ja. Seit der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 13.09.2022 sind alle Arbeitgeber in Deutschland verpflichtet, die gesamte Arbeitszeit ihrer Arbeitnehmer zu erfassen [Q1] . Dahinter steht ein EuGH-Urteil, das die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung in den EU-Mitgliedsstaaten festlegt und in nationales Recht umgesetzt werden muss [Q3] .
Nein. Eine allgemeine Pflicht zur Einführung elektronischer Arbeitszeiterfassungssysteme besteht jedenfalls nicht [Q2] . Der Arbeitgeber kann die Aufzeichnung mit Hilfe einer Stechuhr, mit elektronischen Zeitaufzeichnungssystemen oder handschriftlich durchführen [Q6] . Wie genau die Umsetzung aussehen soll, ist allerdings vorerst offen [Q4] . Aus der Praxis gesprochen: Handschriftlich geht — aber bei fünf Leuten auf drei Baustellen wird es mühsam.
Dann greifen die Dokumentationspflichten nach dem Mindestlohngesetz. Das betrifft die in § 2a SchwarzArbG genannten Branchen, insbesondere Betriebe aus dem Baugewerbe [Q7] . Konkret heißt das: Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit aufzeichnen und die Aufzeichnungen mindestens zwei Jahre aufbewahren [Q8] . Und: aufgezeichnet werden muss spätestens bis zum Ablauf des siebten auf den Tag der Arbeitsleistung folgenden Kalendertages [Q9] .
Ja, der Arbeitgeber kann die Dokumentationspflicht auf die Arbeitnehmer übertragen, bleibt aber für die Ordnungsgemäßheit verantwortlich [Q10] . Heißt im Klartext: Wenn der Zettel fehlt oder falsch ist, stehst du gerade. Deshalb lohnt es sich, die Erfassung so einfach zu machen, dass sie noch auf der Baustelle passiert und nicht erst zu Hause auf dem Sofa.
Nach dem Arbeitszeitgesetz ist der Arbeitgeber verpflichtet, die über die werktägliche Arbeitszeit von 8 Stunden hinausgehende Arbeitszeit der Arbeitnehmer aufzuzeichnen [Q5] . Nach dem BAG-Beschluss gilt darüber hinaus die Pflicht, die gesamte Arbeitszeit zu erfassen [Q1] — und im Baugewerbe kommt über das MiLoG ohnehin Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit dazu [Q8] .
Es liegt ein Referentenentwurf des BMAS zum Arbeitszeitgesetz vor. Danach sollen Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit künftig grundsätzlich elektronisch erfasst werden [Q13] . Unter „elektronisch" sind dabei nicht nur Zeiterfassungstools zu verstehen, sondern auch die Zeiterfassung mittels Excel [Q14] . Der Entwurf enthält außerdem eine nach Unternehmensgröße gestaffelte Übergangsregelung für die Einführung eines elektronischen Systems [Q15] . Bis das verabschiedet ist, gilt: sauber dokumentieren, aber keine Panik kaufen.
Der Zoll ist befugt, Einsicht in die Lohn- und Meldeunterlagen, Bücher und andere Geschäftsunterlagen zu nehmen [Q12] . Dass das kein theoretisches Risiko ist, zeigen die Schwerpunktprüfungen im Baugewerbe, bei denen rund 3.200 Zöllnerinnen und Zöllner aller Hauptzollämter auf Baustellen im Einsatz sind [Q11] . Wer seine Aufzeichnungen fristgerecht und mindestens zwei Jahre aufbewahrt hat [Q8] [Q9] , hat an dem Tag deutlich weniger Stress.
Ehrliche Antwort: Monteo ist eine Software für Handwerksbetriebe und deckt die Baustellenseite ab — Einsätze und
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